Betreuungsrechtliche Praxis – Rechte und Pflichten der Betreuerin/des Betreuers
Neben dem Aufbau einer stabilen Beziehung zur betreuten Person hat die Betreuerin/der Betreuer sie rechtlich zu vertreten, in finanziellen Angelegenheiten oder im Bereich der Gesundheitsfürsorge. Seine/ihre Rechte sind aber nicht grenzenlos. Teilweise muss er/sie zunächst eine Genehmigung des Betreuungsgerichtes einholen. Er/sie muss auch über das von ihm/ihr verwaltete Vermögen oder über die persönliche Situation des Betreuten dem Betreuungsgericht Bericht erstatten. Die entstehenden Aufwendungen bekommt er/sie auf Antrag erstattet. Die Frage, wer für die Haftschäden aufkommt, soll ebenfalls diskutiert werden. Die Referentinnen arbeiten als Rechtspflegerinnen am Amtsgericht Aachen.
Eine Kooperationsveranstaltung mit den Betreuungsvereinen der StädteRegion Aachen.
Anmeldung erbeten bis 11.03.2020.